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KOSTEN-KALKULATOR
FÜR IMMOBILIENKAUFVERTRÄGE

Mit einem Klick erhalten Sie hier schnell und transparent das Rechtsanwaltshonorar,
welches in Verbindung mit einer Immobilientransaktion auf Sie zukommt: 

Honorar**



BERECHNEN

Haben Sie Fragen zum Ablauf der Kaufvertragsabwicklung?

Kontaktieren Sie uns doch einfach unter office@kanzleiamkai.at oder unter 01 391 4444.

* inkl. USt., exkl. Nebengebühren wie Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr, Eintragungsgebühr für Finanzierungsbetrag, Maklerprovision, etc. Unter Barauslagen fallen beispielsweise: die gerichtliche Gebühr für den Grundbuchsantrag, die Beglaubigungskosten des Notars, die Verwaltungsgebühr für Baulandbestätigungen, Kontoführungsspesen, Porto, etc. Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine (Rechts-)Verkehrsteuer und erfasst den Erwerb von inländischen Grundstücken. Sie beträgt grundsätzlich 3,5 % der Gegenleistung (meist Kaufpreis), bei nahen Angehörigen kommt ein Stufentarif zur Anwendung. Die gerichtliche Eintragungsgebühr beträgt 1,1%, ebenfalls vom Wert der Gegenleistung (meist Kaufpreis).** exkl. USt., Barauslagen und Notarkosten. Das Honorar beträgt grundsätzlich 1% des Kaufpreises, mindestens aber EUR 1.500,– netto.
Die Kosten der Kaufvertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführen werden in der Regel von der kaufenden Partei getragen. Der Kosten-Kalkulator stellt eine unverbindliche, beispielhafte Grobschätzung des Honorars, mit welchem die treuhändige Abwicklung eines Immobilienkaufvertrags sowie die grundbücherliche Durchführung und die Selbstberechnung und Abfuhr der käuferbezogenen Immobiliensteuern und der Eintragungsgebühr abgegolten ist. Einzelfallbezogene Sonderleistungen (zB. Einholung von Genehmigungen des Abhandlungsgerichts, des Insolvenzgerichts oder der Ausländergrundverkehrsbehörde, etc.) müssen gesondert in Rechnung gestellt werden und werden vor Auftragserteilung mit Ihnen erörtert bzw. individuell vereinbart. Eine exakte Auskunft zum Honorar können wir erst nach genauer Durchsicht der relevanten Unterlagen und Einschätzung der benötigten Leistungen in Bezug auf den Einzelfall geben.