Maklerrecht für Immobilienmakler:innen | Kanzlei am Kai Wien
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Maklerrecht – Beratung und Vertretung für Immobilienmakler:innen

Die Kanzlei am Kai ist eine auf Immobilien- und Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei in Wien. Wir beraten und vertreten Immobilienmakler:innen in allen Fragen des Maklerrechts – von der Gestaltung des Maklervertrags über die Durchsetzung der Provision bis zur Abwehr von Haftungs- und Rückforderungsansprüchen, außergerichtlich und vor Gericht.

Unser Wissen teilen wir auch öffentlich: Die Kanzlei am Kai ist Herausgeberin von MaklerWIKI, dem digitalen Wissensportal für Maklerrecht in Österreich.

Für Immobilienmakler:innen

Provision durchsetzen

Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Ihr Provisionsanspruch besteht, und setzen ihn außergerichtlich und gerichtlich durch.

Rückforderungen und Haftung abwehren

Werden Ihnen Pflichtverletzungen vorgeworfen, Provisionen zurückgefordert oder Schadenersatz verlangt, prüfen wir die Ansprüche und vertreten Sie in der Abwehr.

Maklerverträge und Geschäftsbedingungen

Wir gestalten und prüfen Maklerverträge, Alleinvermittlungsaufträge, Provisionsvereinbarungen und Ihre Geschäftsbedingungen – einschließlich der Vorgaben für Verbrauchergeschäfte nach KSchG und FAGG.

Bestellerprinzip und Wohnungsmiete

Wir beraten zur Provisionspflicht bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen und vertreten Sie, wenn Provisionen zurückgefordert werden.

Gemeinschaftsgeschäfte (A-Meta) und Tippgeber:innen

Wir gestalten A-Meta- und Tippgeber-Vereinbarungen und vertreten Sie bei Streit über die Provisionsaufteilung.

Compliance im Maklerbüro

Wir unterstützen bei Sorgfaltspflichten zur Geldwäscheprävention, Datenschutz-Informationen, Werbung und Kontaktaufnahme (Cold Calling) sowie bei behördlichen Prüfungen.

Für Eigentümer:innen, Bauträger:innen und Investor:innen

Wenn Sie mit Makler:innen zusammenarbeiten

Ob Verkauf einer Liegenschaft, Vermarktung eines Bauprojekts oder Vermietung eines Portfolios: Wir gestalten und prüfen Makleraufträge, Alleinvermittlungsvereinbarungen und Provisionsregelungen so, dass Leistung, Laufzeit und Vergütung klar geregelt sind.

Projektvermarktung und Bauträgerprojekte

Für Bauträger:innen stimmen wir Vertriebs- und Maklervereinbarungen mit Bauträgervertrag, Sicherungsmodell und Zahlungsplan nach BTVG ab.

Transaktionen aus einer Hand

Als Immobilienkanzlei begleiten wir auch das vermittelte Geschäft selbst – vom Kaufanbot über Kaufvertrag und Treuhandschaft bis zur grundbücherlichen Durchführung.

Ihre Ansprechpartner:innen

Mag.a Sabrina Oberlojer, Rechtsanwältin – Schwerpunkte u. a. Maklerrecht, Vertragserrichtung, Asset und Share Deals, Prozessführung.
Mag. Stefan Oberlojer, Rechtsanwalt – Schwerpunkte u. a. Maklerrecht, Liegenschaftsrecht, Immobilientransaktionen und streitiges Immobilienrecht.

Wissen aus der Praxis: MaklerWIKI

Als Herausgeberin von MaklerWIKI erklären wir Begriffe und Rechtsfragen der Immobilienvermittlung kompakt und praxisnah – von der Provision bis zur Haftung.

Häufige Fragen

Wann entsteht der Provisionsanspruch?

Grundsätzlich mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (§ 7 Abs 1 MaklerG), etwa mit der Annahme des Kaufanbots. Mehr dazu auf MaklerWIKI: Fälligkeit der Provision.

Kann die Provision gekürzt oder zurückgefordert werden?

Bei Verletzung wesentlicher Pflichten kann die Provision nach § 3 Abs 4 MaklerG gemäßigt werden; bereits bezahlte Beträge können dann zurückgefordert werden. Mehr dazu auf MaklerWIKI: Rückforderungsansprüche.

Wer zahlt bei Wohnungsmieten die Provision?

Seit 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip: Provision zahlt grundsätzlich, wer die Makler:in zuerst beauftragt hat. Mehr dazu auf MaklerWIKI: Bestellerprinzip.

Vertreten Sie auch Auftraggeber:innen von Makler:innen?

Ja – Eigentümer:innen, Bauträger:innen und Investor:innen, insbesondere bei der Gestaltung von Makler- und Vermarktungsvereinbarungen.

Was kostet das Erstgespräch?

Das Erstgespräch dauert 30 Minuten und ist kostenpflichtig. Die Konditionen nennen wir Ihnen bei der Terminvereinbarung.

Kontakt

Schildern Sie uns Ihr Anliegen kurz – wir melden uns zeitnah.
Telefon: +43 1 391 44 44 · E-Mail: office@kanzleiamkai.at