Die Kanzlei am Kai ist eine auf Immobilien- und Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei in Wien. Wir errichten Kaufverträge für Wohnungen, Häuser, Zinshäuser und Liegenschaften, übernehmen die Treuhandschaft über den Kaufpreis und begleiten den Kauf bis zur Eintragung im Grundbuch – für Käufer:innen ebenso wie für Verkäufer:innen.
Wir sorgen dafür, dass Sie erst zahlen, wenn Ihr Eigentum gesichert ist – vom Kaufanbot bis zum Grundbuch.
Ein angenommenes Kaufanbot bindet. Wir prüfen Anbot und Vertragsentwurf, bevor Sie unterschreiben.
Wir regeln Kaufgegenstand, Kaufpreis, Zahlungsplan, Übergabe und Gewährleistung klar und vollständig.
Wir prüfen den Grundbuchsstand, Pfandrechte und Dienstbarkeiten und sorgen für die Lastenfreistellung.
Der Kaufpreis liegt auf einem Treuhandkonto und wird erst ausbezahlt, wenn Ihr Eigentum lastenfrei eingetragen werden kann.
Wir stimmen Treuhandauftrag und Pfandrechtseintragung mit Ihrer finanzierenden Bank ab.
Wir berechnen die Grunderwerbsteuer selbst, führen sie ab und beantragen die Eintragung im Grundbuch.
Ob Eigentumswohnung, Haus oder Zinshaus: Wir gestalten den Vertrag so, dass Kaufpreis, Haftung und Steuern für Sie klar geregelt sind – und der Kaufpreis sicher bei Ihnen ankommt.
Wir prüfen Grundbuch und Unterlagen, klären bestehende Lasten und sichern auf Wunsch den Rang für die beabsichtigte Veräußerung.
Wir regeln Gewährleistung, Zusicherungen und Offenlegung so, dass Ihr Risiko nach dem Verkauf überschaubar bleibt.
Wir berechnen die Immobilienertragsteuer selbst oder bei Bedarf in Zusammenarbeit mit Steuerberater:innen, wickeln die Lastenfreistellung ab und zahlen den Kaufpreis aus der Treuhand aus.
Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität und wird vorab schriftlich vereinbart.
Vollumfängliche Due Diligence der Immobilie: Grundbuch, Urkundensammlung, Bauakt und baurechtliche Aspekte, Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten, bei Anlageobjekten Mietverträge und Mietzinse – bei Bedarf mit Sachverständigen aus unserem Netzwerk und steuerlicher Abstimmung. Dazu Kaufanbot, Kaufvertrag, Treuhandschaft und Grundbuchsdurchführung aus einer Hand.
Prüfung von Grundbuch, Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten; Errichtung des Kaufvertrags, Treuhandschaft und Grundbuchsdurchführung.
Prüfung von Bauträgervertrag und Beilagen nach BTVG; auf Wunsch Verhandlung mit Bauträger:in und Treuhänder:in.
Prüfung eines Vertragsentwurfs der Gegenseite – etwa wenn die Vertragserrichtung vorgegeben ist –, inkl. Prüfungsbericht und Handlungsempfehlungen.
Alle Beträge zuzüglich USt und Barauslagen.
So läuft ein Immobilienkauf in Österreich typischerweise ab (vereinfacht). Die Reihenfolge im Einzelfall hängt von Objekt, Finanzierung und Unterlagen ab.
Die Käufer:in gibt ein schriftliches Kaufanbot ab. Mit der Annahme durch die Verkäufer:in ist der Kauf grundsätzlich vereinbart – das Anbot sollte daher vor der Unterschrift geprüft werden.
Grundbuchsstand, Lasten und Dienstbarkeiten, bei Wohnungen Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten, bei Anlageobjekten die Mietverträge.
Kaufgegenstand, Kaufpreis, Zahlungsplan, Übergabe und Gewährleistung werden festgelegt und mit der Gegenseite sowie der finanzierenden Bank abgestimmt.
Für die Eintragung im Grundbuch müssen die Unterschriften beglaubigt sein; das ist auch digital möglich.
Der Kaufpreis wird auf ein Treuhandkonto erlegt. Die Vertragserrichter:in berechnet die Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls die Immobilienertragsteuer selbst und führt sie ab.
Nach dem Grundbuchsantrag wird das Eigentum der Käufer:in eingetragen. Sind die Bedingungen des Treuhandauftrags erfüllt, wird der Kaufpreis an die Verkäufer:in ausbezahlt.

Schwerpunkte u. a. Kaufverträge und Transaktionen bei Wohnungen und Zinshäusern, Asset Deals, Treuhandschaften.

Schwerpunkte u. a. Kaufverträge und Transaktionen bei Wohnungen und Zinshäusern, Share Deals, mietrechtliche Bestandsoptimierung.
Treuhandschaften werden nach den Vorgaben und unter Registrierung und Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer Wien geführt und über ein Anderkonto abgewickelt, getrennt vom Kanzleivermögen.
Wir arbeiten mit einem großen Netzwerk an Immobiliendienstleister:innen zusammen – von Makler:innen bis zu Bausachverständigen.
Kurz beantwortet, Rechtslage Österreich, Stand Oktober 2026.
Rechtsanwält:innen und Notar:innen. Beide können die Treuhandschaft übernehmen; für das Grundbuch müssen die Unterschriften beglaubigt sein.
Ja. Nimmt die Verkäufer:in das Anbot an, ist der Kauf grundsätzlich vereinbart. Verbraucher:innen können unter den Voraussetzungen des § 30a KSchG binnen einer Woche zurücktreten, etwa wenn das Anbot am Tag der ersten Besichtigung abgegeben wurde.
Mit der Eintragung (Einverleibung) im Grundbuch, nicht schon mit der Unterschrift.
Grunderwerbsteuer 3,5 % und Eintragungsgebühr 1,1 % der Bemessungsgrundlage, bei Finanzierung 1,2 % für das Pfandrecht. Dazu kommen Vertragserrichtung, Treuhand, Beglaubigung und gegebenenfalls Maklerprovision. Die befristete Gebührenbefreiung für Hauptwohnsitze gilt für Anträge ab 1. Juli 2026 nicht mehr.
Je nach Umfang und Komplexität zwischen 0,5 % und 3 % des Kaufpreises; eine reine Vertragsprüfung (Vertrags-Check) ab EUR 500, jeweils zuzüglich USt und Barauslagen. Das Honorar wird vorab schriftlich vereinbart.
Sie schützt beide Seiten: Die Verkäufer:in erhält den Kaufpreis erst, wenn das Eigentum der Käufer:in gesichert ist; die Käufer:in zahlt nicht ins Ungewisse.
Grundsätzlich ja, 30 % vom Veräußerungsgewinn. Ausnahmen bestehen etwa für den Hauptwohnsitz. Wir prüfen das, berechnen die Steuer selbst oder bei Bedarf in Zusammenarbeit mit Steuerberater:innen und führen sie ab.
Bestehende Mietverträge gehen auf die Käufer:in über. Wir prüfen Mietzinse, Anwendbarkeit des MRG und baurechtliche Aspekte und klären, ob ein Asset Deal oder ein Share Deal sinnvoller ist.
Kauf oder Verkauf geplant? Schildern Sie uns Objekt und Zeitplan kurz – wir melden uns zeitnah.
Das Erstgespräch (30 Minuten) ist kostenpflichtig; die Konditionen nennen wir Ihnen vorab.