Kaufvertrag Immobilie Wien | Vertragserrichtung & Treuhand
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Mag.a Sabrina Oberlojer und Mag. Stefan Oberlojer, Rechtsanwält:innen der Kanzlei am Kai in Wien
Start / Kaufvertrag
Rechtsgebiet · Wien

Kaufvertrag für Immobilien – Vertrags­errichtung und Treuhand­schaft

Die Kanzlei am Kai ist eine auf Immobilien- und Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei in Wien. Wir errichten Kaufverträge für Wohnungen, Häuser, Zinshäuser und Liegenschaften, übernehmen die Treuhandschaft über den Kaufpreis und begleiten den Kauf bis zur Eintragung im Grundbuch – für Käufer:innen ebenso wie für Verkäufer:innen.

Für Käufer:innen

Ihr Kauf. Ihr Kaufpreis. Ihr Eigentum.

Wir sorgen dafür, dass Sie erst zahlen, wenn Ihr Eigentum gesichert ist – vom Kaufanbot bis zum Grundbuch.

Prüfung

Kaufanbot und Entwurf prüfen

Ein angenommenes Kaufanbot bindet. Wir prüfen Anbot und Vertragsentwurf, bevor Sie unterschreiben.

Vertrag

Kaufvertrag errichten

Wir regeln Kaufgegenstand, Kaufpreis, Zahlungsplan, Übergabe und Gewährleistung klar und vollständig.

Grundbuch

Lastenfreiheit sichern

Wir prüfen den Grundbuchsstand, Pfandrechte und Dienstbarkeiten und sorgen für die Lastenfreistellung.

Treuhand

Kaufpreis absichern

Der Kaufpreis liegt auf einem Treuhandkonto und wird erst ausbezahlt, wenn Ihr Eigentum lastenfrei eingetragen werden kann.

Finanzierung

Bank und Pfandrecht abstimmen

Wir stimmen Treuhandauftrag und Pfandrechtseintragung mit Ihrer finanzierenden Bank ab.

Steuern

Grunderwerb­steuer und Gericht

Wir berechnen die Grunderwerbsteuer selbst, führen sie ab und beantragen die Eintragung im Grundbuch.

Für Verkäufer:innen, Eigentümer:innen und Investor:innen

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen.

Ob Eigentumswohnung, Haus oder Zinshaus: Wir gestalten den Vertrag so, dass Kaufpreis, Haftung und Steuern für Sie klar geregelt sind – und der Kaufpreis sicher bei Ihnen ankommt.

Verkauf vorbereiten

Wir prüfen Grundbuch und Unterlagen, klären bestehende Lasten und sichern auf Wunsch den Rang für die beabsichtigte Veräußerung.

Haftung begrenzen

Wir regeln Gewährleistung, Zusicherungen und Offenlegung so, dass Ihr Risiko nach dem Verkauf überschaubar bleibt.

Steuer und Auszahlung

Wir berechnen die Immobilienertragsteuer selbst oder bei Bedarf in Zusammenarbeit mit Steuerberater:innen, wickeln die Lastenfreistellung ab und zahlen den Kaufpreis aus der Treuhand aus.

Leistungspakete

Was wir für Sie übernehmen.

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität und wird vorab schriftlich vereinbart.

Platin · Für Käufer:innen

Due Diligence & Transaktion

Vollumfängliche Due Diligence der Immobilie: Grundbuch, Urkundensammlung, Bauakt und baurechtliche Aspekte, Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten, bei Anlageobjekten Mietverträge und Mietzinse – bei Bedarf mit Sachverständigen aus unserem Netzwerk und steuerlicher Abstimmung. Dazu Kaufanbot, Kaufvertrag, Treuhandschaft und Grundbuchsdurchführung aus einer Hand.

1,5 bis 3 % des Kaufpreises
Premium · Für Käufer:innen und Verkäufer:innen

Kaufvertrag & Treuhand

Prüfung von Grundbuch, Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten; Errichtung des Kaufvertrags, Treuhandschaft und Grundbuchsdurchführung.

1 bis 2 % des Kaufpreises
Für Käufer:innen von Neubauwohnungen

Bauträger­vertrag prüfen

Prüfung von Bauträgervertrag und Beilagen nach BTVG; auf Wunsch Verhandlung mit Bauträger:in und Treuhänder:in.

0,5 bis 1 % des Kaufpreises
Für Käufer:innen und Verkäufer:innen

Vertrags-Check

Prüfung eines Vertragsentwurfs der Gegenseite – etwa wenn die Vertragserrichtung vorgegeben ist –, inkl. Prüfungsbericht und Handlungsempfehlungen.

EUR 500 bis 1.000

Alle Beträge zuzüglich USt und Barauslagen.

Ablauf

Vom Kaufanbot bis zur Einverleibung.

So läuft ein Immobilienkauf in Österreich typischerweise ab (vereinfacht). Die Reihenfolge im Einzelfall hängt von Objekt, Finanzierung und Unterlagen ab.

  1. Kaufanbot und Annahme

    Die Käufer:in gibt ein schriftliches Kaufanbot ab. Mit der Annahme durch die Verkäufer:in ist der Kauf grundsätzlich vereinbart – das Anbot sollte daher vor der Unterschrift geprüft werden.

  2. Unterlagen prüfen

    Grundbuchsstand, Lasten und Dienstbarkeiten, bei Wohnungen Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten, bei Anlageobjekten die Mietverträge.

  3. Vertrag entwerfen und verhandeln

    Kaufgegenstand, Kaufpreis, Zahlungsplan, Übergabe und Gewährleistung werden festgelegt und mit der Gegenseite sowie der finanzierenden Bank abgestimmt.

  4. Unterzeichnung und Beglaubigung

    Für die Eintragung im Grundbuch müssen die Unterschriften beglaubigt sein; das ist auch digital möglich.

  5. Treuhand und Steuern

    Der Kaufpreis wird auf ein Treuhandkonto erlegt. Die Vertragserrichter:in berechnet die Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls die Immobilienertragsteuer selbst und führt sie ab.

  6. Einverleibung und Auszahlung

    Nach dem Grundbuchsantrag wird das Eigentum der Käufer:in eingetragen. Sind die Bedingungen des Treuhandauftrags erfüllt, wird der Kaufpreis an die Verkäufer:in ausbezahlt.

Ansprechpartner:innen

Ihre Ansprech­partner:innen.

Mag.a Sabrina Oberlojer

Mag.a Sabrina Oberlojer

Rechtsanwältin

Schwerpunkte u. a. Kaufverträge und Transaktionen bei Wohnungen und Zinshäusern, Asset Deals, Treuhandschaften.

Mag. Stefan Oberlojer

Mag. Stefan Oberlojer

Rechtsanwalt

Schwerpunkte u. a. Kaufverträge und Transaktionen bei Wohnungen und Zinshäusern, Share Deals, mietrechtliche Bestandsoptimierung.

Treuhand & Netzwerk

Treuhand nach Standesrecht

Treuhandschaften werden nach den Vorgaben und unter Registrierung und Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer Wien geführt und über ein Anderkonto abgewickelt, getrennt vom Kanzleivermögen.

Wir arbeiten mit einem großen Netzwerk an Immobiliendienstleister:innen zusammen – von Makler:innen bis zu Bausachverständigen.

Häufige Fragen

FAQ zum Immobilien­kaufvertrag.

Kurz beantwortet, Rechtslage Österreich, Stand Oktober 2026.

Wer errichtet in Österreich einen Immobilienkaufvertrag?

Rechtsanwält:innen und Notar:innen. Beide können die Treuhandschaft übernehmen; für das Grundbuch müssen die Unterschriften beglaubigt sein.

Ist ein Kaufanbot schon bindend?

Ja. Nimmt die Verkäufer:in das Anbot an, ist der Kauf grundsätzlich vereinbart. Verbraucher:innen können unter den Voraussetzungen des § 30a KSchG binnen einer Woche zurücktreten, etwa wenn das Anbot am Tag der ersten Besichtigung abgegeben wurde.

Wann werde ich Eigentümer:in?

Mit der Eintragung (Einverleibung) im Grundbuch, nicht schon mit der Unterschrift.

Welche Nebenkosten fallen beim Kauf an?

Grunderwerbsteuer 3,5 % und Eintragungsgebühr 1,1 % der Bemessungsgrundlage, bei Finanzierung 1,2 % für das Pfandrecht. Dazu kommen Vertragserrichtung, Treuhand, Beglaubigung und gegebenenfalls Maklerprovision. Die befristete Gebührenbefreiung für Hauptwohnsitze gilt für Anträge ab 1. Juli 2026 nicht mehr.

Was kostet die Vertragserrichtung?

Je nach Umfang und Komplexität zwischen 0,5 % und 3 % des Kaufpreises; eine reine Vertragsprüfung (Vertrags-Check) ab EUR 500, jeweils zuzüglich USt und Barauslagen. Das Honorar wird vorab schriftlich vereinbart.

Warum eine Treuhandschaft?

Sie schützt beide Seiten: Die Verkäufer:in erhält den Kaufpreis erst, wenn das Eigentum der Käufer:in gesichert ist; die Käufer:in zahlt nicht ins Ungewisse.

Zahle ich als Verkäufer:in Immobilienertragsteuer?

Grundsätzlich ja, 30 % vom Veräußerungsgewinn. Ausnahmen bestehen etwa für den Hauptwohnsitz. Wir prüfen das, berechnen die Steuer selbst oder bei Bedarf in Zusammenarbeit mit Steuerberater:innen und führen sie ab.

Was ist beim Kauf eines Zinshauses anders?

Bestehende Mietverträge gehen auf die Käufer:in über. Wir prüfen Mietzinse, Anwendbarkeit des MRG und baurechtliche Aspekte und klären, ob ein Asset Deal oder ein Share Deal sinnvoller ist.

Kontakt

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben.

Kauf oder Verkauf geplant? Schildern Sie uns Objekt und Zeitplan kurz – wir melden uns zeitnah.

Das Erstgespräch (30 Minuten) ist kostenpflichtig; die Konditionen nennen wir Ihnen vorab.

KanzleiRotenturmstraße 16–18, Stiege 2, 7. OG
1010 Wien