Kanzlei am Kai ist eine auf Immobilien- und Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei in Wien. Wir beraten Investor:innen, Bauträger:innen, Eigentümer:innen und Immobilienmakler:innen in ganz Österreich – vom Kaufvertrag mit Treuhandschaft über Projekte nach dem Bauträgervertragsgesetz und die Begründung von Wohnungseigentum bis zur mietrechtlichen Bestandsoptimierung und zur Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht.
Jedes Rechtsgebiet hat eine eigene Seite mit Ablauf, Ansprechpartner:innen und häufigen Fragen. Außerdem beraten wir zu Zinshaus-Transaktionen, Asset- und Share-Deals, Due Diligence, Bau- und Projektverträgen, vertreten im Bauverfahren und führen Prozesse im Immobilienrecht.
Errichtung von Liegenschaftskaufverträgen für Käufer:innen und Verkäufer:innen, Treuhandschaft unter Registrierung und Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer Wien, Grundbuch und Steuern.
Bauträgerverträge, Sicherungsmodelle und Abwicklung nach dem Bauträgervertragsgesetz – für Bauträger:innen und Projektentwickler:innen.
Parifizierung, Wohnungseigentumsverträge und Abverkauf, Beschlüsse und Konflikte in der Eigentümergemeinschaft.
Mietverträge, Mietzinsbildung und Wertsicherung, Aufkündigung und Ausmietung für Vermieter:innen und Zinshauseigentümer:innen.
Maklerverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Provisionsansprüche für Immobilienmakler:innen – von der Herausgeberin von MaklerWIKI.
Kauf, Miete und Ausländergrundverkehr für internationale Mandant:innen in Wien, auf Deutsch und Englisch.
Wir beraten professionelle Marktteilnehmer:innen ebenso wie Privatpersonen mit Immobilienvermögen.
Ankauf und Verkauf von Zinshäusern, Wohnungspaketen und Projektliegenschaften als Asset- oder Share-Deal, mit Due Diligence und Treuhandabwicklung.
Von der Ankaufsprüfung über Bau- und Projektverträge bis zum Abverkauf nach dem BTVG und zur Begründung von Wohnungseigentum.
Laufende Betreuung im Bestand: Mietrecht, Wohnungseigentum, Vertragsmuster und die Durchsetzung von Ansprüchen.

Schwerpunkte u. a. Leitung des Teams Transaktionen; Kaufverträge, Asset Deals, Bauträger- und Wohnungseigentumsprojekte.

Schwerpunkte u. a. Transaktionen und Zinshäuser, Share Deals, mietrechtliche Bestandsoptimierung und streitiges Immobilienrecht.
Mag. Stefan Oberlojer wurde vom Immobilien Magazin als „Top Immobilien Anwalt 2026“ ausgezeichnet und ist Teil von #TheREAL100 2026 (LEADERSNET).
Wir begleiten regelmäßig komplexe Transaktionen und Mehrparteienprojekte – vom einzelnen Zinshaus bis zum Portfolio – und arbeiten mit einem Netzwerk an Immobiliendienstleister:innen, von Makler:innen bis zu Bausachverständigen.
Kanzlei am Kai gibt MaklerWIKI heraus, die Wissensplattform zum österreichischen Makler- und Immobilienrecht. Beratung auf Deutsch und Englisch.
Kurz beantwortet, Rechtslage Österreich, Stand Oktober 2026.
Es ist kein eigenes Gesetz, sondern ein Querschnitt: Kauf und Schenkung nach dem ABGB, Grundbuchsrecht (GBG), Wohnungseigentumsgesetz 2002, Mietrechtsgesetz, Bauträgervertragsgesetz und Maklergesetz, dazu das Grundverkehrs- sowie das Bau- und Raumordnungsrecht der Bundesländer und die Abgaben beim Erwerb und Verkauf, etwa Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und Immobilienertragsteuer.
Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht. Für die Eintragung ins Grundbuch braucht es aber eine grundbuchsfähige Urkunde mit gerichtlich oder notariell beglaubigten Unterschriften (§ 31 GBG), und der Kaufpreis wird üblicherweise über eine Treuhandschaft abgewickelt. Beides übernehmen wir als Vertragserrichter:innen (Kaufvertrag und Treuhandschaft).
Unsere Honorarrahmen finden Sie hier.
Ja. Wir vertreten vor Gericht und Behörden, etwa in mietrechtlichen Verfahren, bei Gewährleistung und Schadenersatz aus Kaufverträgen, bei Provisionsansprüchen und im Bauverfahren.
Sie geht im Verlassenschaftsverfahren über, das eine Notarin oder ein Notar als Gerichtskommissär:in führt. Nach rechtskräftiger Einantwortung werden die Erb:innen auf Antrag im Grundbuch eingetragen. Wir begleiten Testament, Pflichtteil und Erbteilung (Erbrecht).
Nein. Die Kanzlei sitzt in Wien und berät zu Liegenschaften in ganz Österreich. Das Grundverkehrsrecht sowie das Bau- und Raumordnungsrecht sind Landessache; wir prüfen daher die Regeln des jeweiligen Bundeslandes gesondert.
Kauf, Projekt oder Bestandsfrage? Schildern Sie uns die Ausgangslage kurz – wir melden uns zeitnah.
Das Erstgespräch (30 Minuten) ist kostenpflichtig; die Konditionen nennen wir Ihnen vorab.